Diözesan-Caritasverband gründet gGmbH

Entgeltfinanzierte Einrichtungen werden zu Jahresanfang 2019 ausgegliedert
Der Aufsichtsrat des Caritasverbandes für die Erzdiözese Bamberg hat am 19. Juni ein-stimmig beschlossen, die entgeltfinanzierten trägereigenen Einrichtungen in eine gemeinnützige GmbH auszugliedern. Die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde mit Sitz in Bamberg wird zum 1. Januar 2019 gegründet. Gesellschafter ist der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg.
Ziel der Ausgründung ist eine klare Trennung zwischen den Aufgaben des Spitzenverbandes und den Interessen eines Einrichtungsträgers. Als Spitzenverband vertritt der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg die Anliegen aller seiner Untergliederungen – der derzeit 15 Stadt- und Kreis-Caritasverbände –, der Fachverbände der Caritas (z.B. Sozialdienst katholischer Frauen, Malteser Hilfsdienst) sowie weiterer karitativer Träger im Erzbistum Bamberg. Außerdem versteht er sich als gesellschaftlicher Anwalt der Notleidenden und als Solidaritätsstifter. Zu den Spitzenverbandsaufgaben zählen auch die Werbung für soziale Berufe und die Fort- und Weiterbildung.
Ein weiteres Ziel ist, dass die Stadt- und Kreis-Caritasverbände ab 2020 ihre entgeltfinan-zierten Einrichtungen ebenfalls in die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde einbringen. Dadurch soll eine enge regionale Vernetzung karitativer Angebote erfolgen. Im Leistungsnetzwerk der Caritas sollen Menschen, die Unterstützung oder Beratung suchen, problemlos und rasch Zugang zu den karitativen Diensten und Angeboten erhalten, der ihrem Bedarf am besten entsprechen.
In die gGmbH wechseln das Heilpädagogische Zentrum in Lichtenfels, die Caritas-Jugendhilfe in Pettstadt und die Pflegeheime, die bislang in direkter Trägerschaft des Diözesan-Caritasverbandes sind. Aus der Zentrale des Diözesan-Caritasverbandes gehen diejenigen Mitarbeiter in die gGmbH, die derzeit für die Belange der trägereigenen Einrichtungen zuständig sind.
Für die Mitarbeiter entstehen durch den Wechsel in die gGmbH keinerlei Nachteile. Das Tarifrecht der Caritas, die sogenannte AVR, gilt uneingeschränkt und dauerhaft auch für die Caritas gGmbH St. Heinrich und Kunigunde. Das ist in deren Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Mitarbeiter der gGmbH erhalten zwar neue Dienstverträge; diese sind mit den bisherigen Verträgen aber absolut identisch. Auch die Mitarbeiter, die künftig neu bei der gGmbH angestellt werden, erhalten die gleichen Vertragsbedingungen. Das gilt z.B. für die Betriebsrente oder die Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung.