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Querschnittsaufgaben

Logo Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Neben der Führung von Einzelbetreuungen ist der Caritasverband zur planmäßigen Gewinnung, Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer verpflichtet.

Beratung von ehrenamtlichen Betreuern kann nötig werden bei:

  • Konfliktsituationen zwischen dem Betreuer und dem Betreuten
  • Vermittlung sozialer Dienste für den Betreuten
  • Hilfestellung bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche des Betreuten - Hilfestellung bei zivilrechtlichen Ansprüchen des Betreuten
  • Hilfestellung bei den Pflichten des Betreuers gegenüber dem Betreuungsgericht
  • Hilfestellung bei der Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz

Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Für Einzelberatungen steht Ihnen Frau Boujjia oder Frau Solomayer nach vorheriger Terminvereinbarung gerne zur Verfügung.

Der Betreuungsverein informiert über Vorsorgende Vollmachten (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).

In Zusammenarbeit mit den anderen Betreuungsvereinen im Landkreis Kulmbach (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz) werden regelmäßige Informationsveranstaltungen für Betreuer, Betroffene und Interessierte angeboten.