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Straffällige Jugendliche - allgemeine Information

Publikationsrichtlinie STM - LR KU

Soziale Trainingsmaßnahmen

Soziale Trainingsmaßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr.

Die Grundlage unserer Arbeit ist §10 Abs. 1 Nr. 5, 6 und 7 JGG oder im Rahmen der Diversion §§45, 47 JGG. Nach einer Zuweisung durch das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft erfolgt der Kontakt zu den Jugendlichen und Heranwachsenden.

Leistungsangebot 

Ansprechpartner*innen

Martina Lichtnauer
E-Mail: lichtnauer@caritas-kulmbach.de
Tel.: 09221 9574-26 oder 9574-0

Sarah Grießhammer
E-Mail: griesshammer@caritas-kulmbach.de
Tel. 09221 9574-13 oder 9574-0