Der Täter-Opfer-Ausgleich ist eine außergerichtliche Konfliktschlichtung einer Straftat und basiert auf freiwilliger Basis. Die Beschuldigten und Geschädigten sollen dabei die Möglichkeit erhalten mithilfe eines Vermittlers eine befriedende Regelung des Konfliktes herbeizuführen.
Ziele sind beispielsweise die Wiederherstellung des Rechtsfriedens, die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens sowie die Gelegenheit für alle Beteiligten, die Situation zu klären und den entstandenen Schaden auszugleichen.
Das Einzugsgebiet ist die Stadt sowie der Landkreis Kulmbach.