Die Gesprächsweisung ist eine kurzzeitige Einzelfallhilfe für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende und umfasst drei bis fünf Gesprächstermine zu einem konkret definierten Schwerpunkt. Dies können delikt- oder alltagsspezifische Problemlagen in verschiedenen Lebensbereichen wie z. B. der Familie, sozialen Bindungen, der beruflichen oder wohnlichen Situation, die Schuldenregulierung oder Sucht sein. Bei Bedarf oder auf Wunsch werden die Erziehungsberechtigten oder nahestehende Personen aus dem sozialen Umfeld miteinbezogen.
Ziele sind die Erarbeitung von Lösungs- und Zielperspektiven, Ermittlung und Förderung eigener Fähigkeiten und Ressourcen sowie die Vermittlung an weiterführende Stellen.
Das Einzugsgebiet ist die Stadt sowie der Landkreis Kulmbach und Bayreuth.